Allgemeine GeschäFtsbedingungen

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnraum zur Beherbergung (“Appartements”) sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der MW Hotels GmbH, Geschäftsführer Michael Wagner, HRB713488 AG Freiburg, Stühlingerstraße 21, 79106 Freiburg (“MW Hotels”).
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Gastes finden unabhängig von ihrem
    jeweiligen Inhalt nur Anwendung, soweit dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart worden ist.

§2 Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch MW Hotels zustande. Die Annahme durch MW Hotels erfolgt durch Buchungsbestätigung in Textform, spätestens jedoch durch Bereitstellung der Appartements.
  2. Vertragspartner sind MW Hotels und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung im eigenen Namen für einen Gast vor, wird der Dritte Vertragspartner. Handelt der Dritte bei der Buchung erkennbar als Vertreter des Gastes, wird der vertretene Gast Vertragspartner. Eine eigene Haftung des Dritten für Verpflichtungen des Gastes besteht nur, wenn dies ausdrücklich und gesondert in Textform vereinbart wurde. Die gesetzlichen Vertretungsregelungen bleiben unberührt.
  3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Appartements sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der MW Hotels in Textform. Gleiches gilt für die Nutzung des Appartements durch über die vertraglich vorgesehene Gästezahl hinausgehende Personen oder Besucher.
  4. Für Ansprüche des Gastes gegen MW Hotels gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. MW Hotels ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Appartements bzw. gleichwertigen Ersatz bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Appartementüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an MW Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über MW Hotels beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von MW Hotels verauslagt werden.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzlich gültige Umsatzsteuer ein. Sollte sich der auf die vertraglichen Leistungen jeweils anzuwendende Umsatzsteuersatz nach Vertragsschluss erhöhen oder reduzieren, werden die Preise entsprechend angepasst.
  4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von MW Hotels allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so ist MW Hotels berechtigt den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10 % anzuheben.
  5. Die Preise können von MW Hotels ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Appartements, der Leistung durch MW Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und MW Hotels dem zustimmt. Änderungen bedürfen der Textform.
  6. Wenn der Gast im Rahmen des Buchungsverlaufes die Möglichkeit zur Angabe von außervertraglichen Sonderwünschen hat, so haben diese stets unverbindlichen Charakter. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass das Appartement diesen außervertraglichen Sonderwünschen nachkommt, es sei denn es liegt eine entsprechende ausdrückliche Bestätigung in Textform vor.
  7. Die Vergütung durch das hinterlegte Zahlungsmittel erfolgt spätestens 3 Tage vor dem Anreisedatum. Bei Langzeitaufenthalten von mehr als einem Monat (ab 29 Tage) wird lediglich der Betrag für den ersten Monat sofort vergütet. Der Betrag für den Folgemonat wird jeweils spätestens sieben Tage nach Ablauf des vorangegangenen Monats vergütet. MW Hotels ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist MW Hotels berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen im Sinne des § 288 BGB zu verlangen. MW Hotels bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  8. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass diese nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
  9. MW Hotels ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. In diesem Fall ist MW Hotels berechtigt, sich bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen hinsichtlich der jeweils vereinbarten Vergütung aus der Sicherheitsleistung zu befriedigen, z.B. durch Einziehung der vereinbarten Vergütung per Kreditkarte.
  10. Der Gast kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber MW Hotels aufrechnen.

§4 Rauchverbot, Tierhaltung, Nutzung, Zutritt Und Besucher

  1. Alle MW Hotels-Appartements sind Nichtraucher-Appartements. Das Rauchen in den Appartements ist untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten und vergleichbare Produkte. Bei einem schuldhaften Verstoß ist MW Hotels zur außerordentlichen Kündigung des Beherbergungsvertrags berechtigt. Der Gast hat die tatsächlich erforderlichen und nachgewiesenen Kosten einer Sonderreinigung, Geruchsneutralisierung und eines hierdurch verursachten Belegungsausfalls sowie die durch eine schuldhafte Auslösung der Brandmeldeanlage entstehenden Kosten zu ersetzen.
  2. Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung von MW Hotels. Der Gast ist verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn MW Hotels dem Mitbringen zustimmt, geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht, frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für Hotelgäste oder Hotelpersonal darstellt. Der Vertragspartner beziehungsweise Gast, der ein Tier mitnimmt, muss über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung oder eine Privat-Haftpflichtversicherung verfügen, die mögliche durch das Tier verursachte Schäden abdeckt. Der Nachweis ist MW Hotels auf Aufforderung vorzulegen.
  3. Für das Haustier fällt eine Gebühr von EUR 15,00 pro Nacht an. Ausgenommen sind anerkannte Assistenzhunde. Diese dürfen gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises kostenlos mitgeführt werden.
  4. Die Appartements und die ausschließlich Gästen vorbehaltenen Bereiche dürfen nur von den in der Buchung angegebenen und ordnungsgemäß registrierten Gästen genutzt werden. Besucher dürfen das Gebäude und die Appartements nur nach vorheriger Anmeldung und ausdrücklicher Zulassung durch MW Hotels betreten. Eine Übernachtung von Besuchern ist nur nach vorheriger Änderung der Buchung und Registrierung als zusätzlicher Gast gestattet. MW Hotels kann die Zulassung aus sachlichen Gründen, insbesondere aus Sicherheits-, Kapazitäts- oder Betriebsgründen, verweigern.
  5. Schlüssel, Zimmerkarten, Zugangscodes und sonstige Zutrittsmedien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Gast darf anderen Personen keinen unkontrollierten Zutritt zum Gebäude oder zu einem Appartement ermöglichen.
  6. Die Appartements dürfen ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Beherbergungszweck genutzt werden. Nicht gestattet sind insbesondere eine Unter- oder Weitervermietung, eine gewerbliche oder geschäftliche Nutzung sowie die Anbahnung, Vermittlung oder Erbringung sexueller Dienstleistungen.
  7. MW Hotels ist berechtigt, die Buchungs- und Zutrittsberechtigung von Gästen und Besuchern nach einheitlichen und diskriminierungsfreien Kriterien zu überprüfen. Auf Aufforderung ist ein geeigneter Nachweis der Identität oder Zutrittsberechtigung vorzulegen, soweit dies zur Überprüfung der Buchungsberechtigung, zur Sicherheit des Betriebs oder zur Ausübung des Hausrechts erforderlich ist.
  8. Bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß kann MW Hotels den Zutritt verweigern, Zugangsmittel sperren, Besucher oder Gäste des Hauses verweisen und den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Gesetzliche Zahlungs-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche bleiben unberührt.

§5 Bereitstellung, Übergabe Und Rückgabe

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Appartements.
  2. Gebuchte Appartements stehen dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment an MW Hotels spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Für eine darüber hinausgehende Nutzung kann MW Hotels eine Nutzungsentschädigung wie folgt beanspruchen:
    80 % des regulären Tagespreises (Listenpreis), sofern die Räumung bis 14:00 Uhr erfolgt; 100 % des regulären Tagespreises (Listenpreis), sofern die Räumung nicht bis 16:00 Uhr erfolgt. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass MW Hotels kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. MW Hotels steht der Nachweis eines höheren Schadens frei. Ist das Appartement am Abreisetag weitervermietet, steht es MW Hotels frei, das nicht geräumte und übergebene Appartement leer zu räumen und die persönlichen Gegenstände des Gastes sicher zu verwahren. Die Gegenstände werden nach Bezahlung der Nutzungsentschädigung ausgehändigt.
  4. Die Rückgabe des Appartements hat in dem Zustand zu erfolgen, in dem der Gast es vorgefunden hat. Der Gast hat sämtliche persönlichen Gegenstände aus dem Appartement zu entfernen und mitgebrachte Lebensmittel sowie Müll in den vorhandenen Behältern zu entsorgen. Bei einem vom Gast zu vertretenden Verstoß hat der Gast die tatsächlich erforderlichen und nachgewiesenen Kosten des zusätzlichen Reinigungs- oder Entsorgungsaufwands zu ersetzen.
  5. Die Appartements der MW Hotels dürfen maximal über einen zusammenhängenden Zeitraum von 182 Tagen gebucht werden.

§6 Rücktritt Des Gastes (Abbestellung, Stornierung) Oder Nichtinanspruchnahme Der Leistungen (

NO-SHOW)

  1. Storniert der Gast die Reise oder erscheint er am Anreisetag nicht, so ist MW Hotels berechtigt, das nicht in Anspruch genommene Appartement anderweitig zu vergeben und eine Nichtanreise (No-Show) zu vermerken.

  2. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit MW Hotels geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder MW Hotels der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung bedürfen jeweils der Textform.

  3. Es gelten für den Gast folgende Stornierungsbedingungen:
    Bis 3 Tage vor Anreise ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Innerhalb von 3 Tagen vor Anreise fallen 100 % Stornierungsgebühren an.
    Als Anreisetermin gilt 16:00 Uhr des gebuchten Anreisetages. Bei vorzeitiger Abreise des Gastes nach erfolgtem Check-in gelten die Stornierungsbedingungen.
    Ist ein Rücktrittsrecht bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, und stimmt MW Hotels einer Vertragsaufhebung nicht zu, so behält MW Hotels den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Gast.

  4. Bei Gruppenbuchungen von mehr als 5 Appartements gelten gesonderte Zahlungs- und Stornierungsbedingungen, die sich aus den entsprechenden Verträgen ergeben. Für Buchungen während Event- und Messezeiten gelten abweichende Stornofristen. Diese werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

§7 RüCktritt Von MW Hotels

  1. Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist MW Hotels in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Appartements vorliegen und der Kunde auf Rückfrage durch MW Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine gemäß § 3 Ziffer 9 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von MW Hotels gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist MW Hotels ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. MW Hotels ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
    (a) höhere Gewalt oder andere von MW Hotels nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
    (b) das Appartement unter irreführenden oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel solcher, die in der Person des Gastes oder dem Zweck des Aufenthalts liegen, gebucht wird;
    (c) MW Hotels begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Appartements den Hausfrieden, die Sicherheit, den ordnungsgemäßen Hotelbetrieb oder berechtigte Interessen anderer Gäste, Mitarbeitender oder Nachbarn konkret gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich von MW Hotels zuzurechnen ist.
  4. MW Hotels hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- oder Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt durch MW Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

§8 Verlust Oder Beschädigung Mitgebrachter Sachen

Für eingebrachte Sachen haftet MW Hotels nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach §§ 701 ff. BGB.

§9 Technische Einrichtungen Und Anschlüsse

  1. Der Gast darf eigene elektrische Geräte nur verwenden, wenn diese technisch einwandfrei und für den vorgesehenen Gebrauch geeignet sind. Der Gast haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden oder Störungen, die er durch die schuldhafte Verwendung eigener Geräte verursacht. Eine Haftung von MW Hotels bleibt unberührt, soweit MW Hotels den Schaden zu vertreten hat.
  2. Der Gast darf den von MW Hotels bereitgestellten Internetanschluss ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze nutzen. Insbesondere sind rechtswidriges Filesharing sowie das unbefugte Hochladen, Herunterladen, Vervielfältigen oder Verbreiten urheberrechtlich geschützter Inhalte untersagt. Der Gast haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für schuldhaft verursachte Schäden und erforderliche Aufwendungen, die MW Hotels oder Dritten infolge einer ihm zurechenbaren Rechtsverletzung entstehen.

§10 Zutritt Durch MW Hotels

  1. MW Hotels und von MW Hotels beauftragte Personen sind berechtigt, das Appartement zur vereinbarten wöchentlichen Reinigung und zum Wäschewechsel zu betreten.
  2. Soweit Reparaturen, Wartungsarbeiten, Sicherheitsprüfungen oder das Ablesen von Verbrauchszählern erforderlich sind, wird der Zutritt grundsätzlich rechtzeitig angekündigt und zu einer angemessenen Tageszeit durchgeführt. Auf berechtigte Belange des Gastes wird Rücksicht genommen.
  3. Bei Gefahr im Verzug, zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Personen oder erheblicher Sachschäden sowie bei einem konkreten Verdacht auf einen erheblichen Verstoß gegen den Beherbergungsvertrag oder die Haus- und Zutrittsordnung darf MW Hotels das Appartement auch ohne vorherige Zustimmung des Gastes betreten, soweit dies im Einzelfall erforderlich und verhältnismäßig ist.

§11 Sorgfaltspflichten Des Gastes, Haftung Des Gastes Für Schäden

  1. Der Gast ist verpflichtet, das Appartement und zugehörige Inventar sowie die Gemeinschaftseinrichtungen sorgsam und pfleglich zu behandeln und Schäden abzuwenden. Insbesondere hat der Gast übermäßige Verschmutzungen zu vermeiden, Abfall regelmäßig ordnungsgemäß zu entsorgen und ein Mindestmaß an Ordnung zu gewährleisten,
    so dass die vereinbarten wöchentlichen Reinigungen bei Langzeitaufenthalten ohne Weiteres durchgeführt und das Appartement durch die in diesem Rahmen durchgeführten Standardreinigungsmaßnahmen in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand gehalten werden kann. MW Hotels ist berechtigt, dem Gast Kosten eines erhöhten Reinigungsaufwands aufgrund erheblich übermäßiger Verschmutzung oder Unordnung in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Sofern der Gast auch nach Abmahnung in Textform seinen vorgenannten Verpflichtungen nicht nachkommt, ist MW Hotels zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrags berechtigt.
  2. Der Gast haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden am Gebäude, am Appartement, am Inventar oder an sonstigen Einrichtungen, die er, seine Mitreisenden, Besucher oder sonstige seinem Verantwortungsbereich zuzurechnende Personen schuldhaft verursachen. Dies gilt auch für erforderliche Aufwendungen, die MW Hotels infolge eines schuldhaft unsachgemäßen Gebrauchs entstehen, insbesondere für die nachgewiesenen Kosten eines durch eine schuldhafte Auslösung der Brandmeldeanlage verursachten Feuerwehreinsatzes.
  3. In jedem Appartement ist eine Inventarliste hinterlegt, auf welcher das in dem jeweiligen Apartment vorhandene Inventar aufgeführt ist. Der Gast ist verpflichtet, diese Inventarliste auf Vollständigkeit hin zu überprüfen und MW Hotels etwaige Abweichungen hiervon unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten der bei Räumung des Appartements nicht mehr
    vorhandenen Gegenstände hat der Gast zum Zeitwert zu ersetzen.
  4. MW Hotels ist berechtigt, Kosten für die Beseitigung von vom Gast oder etwaigen Mitbewohnern oder Besuchern schuldhaft verursachten Schäden an dem Appartement oder dem Inventar von der durch den Gast gemäß § 3 Ziffer 9 gestellten Sicherheit zu begleichen. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden wird MW Hotels zuvor durch Einholung eines Kostenvoranschlages eines Handwerker-Fachbetriebes ermitteln.
  5. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare dazu beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

§12 Haftung Der MW Hotels

  1. MW Hotels haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch MW Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der MW Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung durch MW Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
    Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesem § 12 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
  2. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem hauseigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und Fahrräder und deren Inhalte haftet MW Hotels nur nach Maßgabe
    der vorstehenden Ziffer 1.
  3. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. MW Hotels übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben, vorstehende Ziffer 1 gilt entsprechend. Ein Verwahrungsvertrag kommt hierdurch nicht zustande.

§13 Schlussbestimmungen, Hausordnung

  1. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Ergänzend gelten die Bestimmungen der Haus- und Zutrittsordnung in der bei Abschluss des Beherbergungsvertrags einbezogenen Fassung. Maßgeblich ist die Haus- und Zutrittsordnung, Version 4.0, Stand 01.04.2026. Sie wird dem Gast vor Abschluss der Buchung in zumutbarer Weise zugänglich gemacht und ist über die Homepage von MW Hotels abrufbar.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrags sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen zwischen MW Hotels und dem Gast haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Gesetzlich zwingende Formvorschriften sowie der Vorrang individuell getroffener Vereinbarungen bleiben unberührt. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der MW Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist, sofern der Gast Kaufmann ist, der Sitz der MW Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der MW Hotels.
  5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Gast Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates, von denen durch Vereinbarung nicht abgewichen werden darf, unberührt.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Beherbergungsvertrags unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
  7. Die MW Hotels GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

MW Hotels GmbH • Geschäftsführer Michael Wagner • Stühlingerstraße 21 • 79106 Freiburg
Amtsgericht Freiburg (HRB 713488) Sitz Freiburg im Breisgau • USt.-ID DE312280876
E-Mail: office@MW-hotels.de • Telefon: +49 761 600466-0

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